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    online SEPA mandat

    SEPA – Lastschriftmandat

    Mandatsreferenz: wird mit dem Gebührenbescheid mitgeteilt

    Ich ermächtige die Musikschule Königstein e.V., monatlich wiederkehrende Zahlungen von meinem Konto mittels Lastschrift einzuziehen. Zugleich weise ich mein Kreditinstitut an, die vom Zahlungsempfänger auf mein Konto gezogenen Lastschriften einzulösen.

    Hinweis: Ich kann innerhalb von 8 Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, die Erstattung des belasteten Betrages verlangen. Es gelten hierbei die mit meinem Kreditinstitut vereinbarten Bedingungen.

      DATENEINGABE

      BANKDATEN

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      online kündigung

        Vertragspartner

        Schüler

        Kündigungsdaten

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        schulordnung

        1. Die Musikschule Königstein will die musikalische Ausbildung von Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen fördern.

        2. Die Aufnahme in die Musikschule richtet sich nach der Zahl der freien Unterrichtsplätze.

        3. Die gesetzlichen Vertreter melden den Schüler auf einem Formular der Musikschule an, das nach Unterzeichnung durch die Schulleitung Unterrichtsvertrag ist. Im Einzelunterricht gilt eine vierwöchige Probezeit. Abweichend von den ordentlichen Kündigungsterminen (§ 9) kann zum Ablauf der Probezeit unter Einhaltung einer Frist von 8 Tagen schriftlich gekündigt werden. Für Gruppenunterricht gibt es keine Probezeit.

        4. Der Unterricht wird in öffentlichen Schulen und Gebäuden erteilt und findet in der Regel nachmittags statt.

        5. Der Schüler ist verpflichtet, den Unterricht pünktlich und regelmäßig zu besuchen. Verhinderungen sind der Lehrkraft so frühzeitig wie möglich mitzuteilen. Bei vom Schüler zu verantwortendem Unterrichtsausfall besteht kein Nachhol- oder Erstattungsanspruch.

        6. Pro Kalenderjahr werden 36 Unterrichtsstunden erteilt. Sinkt die Stundenzahl darunter aus Gründen, die die Musikschule zu vertreten hat, werden die Gebühren anteilig erstattet. Die Schulgeldordnung ist in der jeweils durch Vorstandsbeschluss festgelegten Fassung bindender Bestandteil des Unterrichtsvertrages. Bei Schulgelderhöhung bleibt es den gesetzlichen Vertretern vorbehalten, den Unterrichtsvertrag zu dem Zeitpunkt, in welchem die Erhöhung angekündigt wird, mit vierwöchiger Frist zu kündigen.

        7. Die für den Unterricht erforderlichen Lernmittel (Instrumente, Noten usw.) sind von den Eltern zu stellen; es empfiehlt sich, vorher den Rat der Lehrkraft einzuholen. Nicht ausgeliehene Instrumente stehen gegen Gebühr zur Verfügung.

        8. Für die Deckung des Vertrages über die Kopierlizenz mit der Gema wird je Monat separat ein Euro eingezogen.

        9. Lehrerwechsel kann bei der Schulleitung beantragt werden. Unterrichtsbesuche sind nach vorheriger Absprache mit der Lehrkraft möglich.

        10. Eine Kündigung des Vertrags kann nur zu den Kündigungsterminen 28. Februar und 30. September erfolgen. Die Abmeldung muss spätestens vier Wochen vorher schriftlich bei der Geschäftsstelle vorliegen. Hierfür reicht eine Mail an die Schulleitung aus.

        11. Die Ferien- und Feiertagsordnung der öffentlichen Schulen gilt auch für die Musikschule. Der Unterricht am letzten Schultag vor den Ferien richtet sich nach den Öffnungszeiten der gastgebenden Schulen. Bei Unterrichtsausfall durch höhere Gewalt oder sonstige zwingende Gründe besteht kein Anspruch auf Nachholen der Stunden oder Erstattung des Schulgeldes. In diesen Fällen kann die Musikschule ihre vertragliche Leistungspflicht durch Online-Unterricht erfüllen.

        12. Die Bereitschaft zur Mitwirkung bei Veranstaltungen der Musikschule wird von jedem Schüler erwartet. Vorspiele und Konzerte sind eine wichtige Motivationshilfe. Die Mitwirkung bei musikalischen Veranstaltungen außerhalb der Musikschule als Instrumentalist solistisch oder in kammermusikalischer Besetzung soll vorher mit der Lehrkraft abgestimmt werden.

        13. Vernachlässigung des Unterrichts, ungenügende Leistungen, ungebührliches Verhalten des Schülers oder Nichtzahlung des Schulgeldes berechtigen die Schulleitung nach Verwarnung zum Ausschluss des Schülers aus der Musikschule.

        14. Den Unterrichtsvertrag betreffende Vereinbarungen (u. a. An- u. Abmeldungen, Instrumentenverleih usw.) gelten erst ab schriftlicher Bestätigung durch die Schulleitung. Absprachen mit den Lehrkräften haben keine Rechtswirkung.

        15. Die Rechte an Bild und Ton liegen bei der Musikschule Königstein.

        entgeltordnung

        Entgeltordnung der Musikschule Königstein ab 01.09.2022

        Monatliche Preise

        Einheit Dauer 30 Minuten 45 Minuten 60 Minuten
        Einzelunterricht
        36 Einheiten im Jahr
        72 € 97 € 117 €
        2-er-Unterricht
        36 Einheiten im Jahr
        45 € 59 € 75 €
        3-er-Unterricht
        36 Einheiten im Jahr
        45 € 59 €
        4-er-Unterricht
        36 Einheiten im Jahr
        35 € 45 €
        Musikalische Früherziehung (3 – 5 Kinder)
        36 Einheiten im Jahr
        35 €
        Zuschläge Unterricht „at home“
        max. 10 km Umkreis der Musikschule
        36 Einheiten im Jahr
        Nach Vereinbarung möglich (+ 50% bis + 100%)
        Schnupperstunde
        einmalig
        25 € 40 €
        10er Karte
        14-tägiger Rhythmus empfohlen Information bei Ablauf
        280 € 440 €
        Ergänzungsfächer (Theorie / Förderklasse)
        Dauer 45 Minuten
        36 Einheiten im Jahr
        20 € Rabatt-Möglichkeiten
        auf Anfrage und gegen Nachweis
        Ensemble-Unterricht Kingstruments
        Dauer 90 Minuten
        45 Einheiten im Jahr
        22 € Mehrfachbelegungen pro Familie
        5 % | 10 % | 15 %
        Sozialrabatt, auch für Studierende 25 % | 50 %
        Ensemble-Unterricht Jazz Primer
        Dauer 60 Minuten
        18 Einheiten im Jahr
        16 €
        Leihgebühren
        Mietinstrumente
        Kategorie 1 10 €
        Kategorie 2 15 €
        Kategorie 3 20 €

        Einmalige Aufnahmegebühr pro Schüler:in 19 €

        widerrufsbelehrung

        Widerrufsrecht

        Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Vertragsschluss und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß Artikel 246 § 2 in Verbindung mit § 1 Absatz 1 und 2 EGBGB sowie unserer Pflichten gemäß § 312g Absatz 1 Satz 1 BGB in Verbindung mit Artikel 246 § 3 EGBGB. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs.

        Der Widerruf ist zu richten an: Musikschule Königstein, Am Kaltenborn 3, 61462 Königstein; Tel.: 06174-996 9947, Mail: verwaltung@musikschule-koenigstein.de

        Widerrufsfolgen

        Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z. B. Zinsen) herauszugeben. Können Sie uns die empfangene Leistung sowie Nutzungen (z.B. Gebrauchsvorteile) nicht oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, müssen Sie uns insoweit Wertersatz leisten. Dies kann dazu führen, dass Sie die vertraglichen Zahlungsverpflichtungen für den Zeitraum bis zum Widerruf gleichwohl erfüllen müssen. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung Ihrer Widerrufserklärung, für uns mit deren Empfang.

        Besondere Hinweise

        Ihr Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn der Vertrag von beiden Seiten auf Ihren ausdrücklichen Wunsch vollständig erfüllt ist, bevor Sie Ihr Widerrufsrecht ausgeübt haben.